Wie kalkuliert man als Fotograf Nutzungsrechte und wie üblich sind sie heutzutage?
Nutzungsrechte sind für viele Fotografen eine Art Hassliebe. So können sie einerseits zu einem deutlichen Umsatzplus verhelfen, andererseits aber stößt man als Fotograf bei nicht wenigen Auftraggebern auf Unverständnis, wenn sie im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
Unabhängig von den Einnahmen bieten Nutzungsrechte aber vor allem eine Planungssicherheit auf beiden Seiten. Der Fotograf wird bei einer intensiven Nutzung eines Bildes am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt und der Auftraggeber zahlt nur für die Nutzung, die er wirklich benötigt.
Dennoch handhaben Fotografen die Einräumung von Nutzungsrechten recht unterschiedlich. Knapp 30% der Fotografen berechnen grundsätzlich keine Nutzungsrechte und ein ähnlich großer Anteil von 25% fast immer.
Wie üblich Nutzungsrechte sind, hängt immer auch von dem jeweiligen Arbeitsbereich und der Unternehmensgröße ab. Sie als Fotograf zu vernachlässigen und generell alle Nutzungsrechte abzugeben, mag aus Bequemlichkeit geschehen, oder ist dem Auftraggeber gegenüber nett gemeint, birgt aber das Risiko, dass ein Foto jahrelang genutzt wird, ohne dass der Fotograf am Erfolg teilhat.
Schauen wir uns einmal an, wie viele Einnahmen Fotografen aus Nutzungsrechten erzielen konnten und ob es lohnt, sich darum zu bemühen.
Bei 5% der Befragten lagen die erzielten Einnahmen durch Nutzungsrechte eines einzelnen Fotos bei über 15 000 €. Absolute Spitzenreiter waren zwei Fotografen, die über 70 000 € an einem Bild alleine durch Nutzungsrechte verdient haben. Aber auch wenn man diese Superlative weglässt und sich die durchschnittlichen Einnahmen anschaut, wird deutlich, dass auch hier Geld zu verdienen ist.
Aber wie genau kalkuliert man als Fotograf Nutzungsrechte?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen bietet die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ("mfm") eine Tabelle an, die sehr detailliert die üblichen Beträge für Nutzungen auflistet. Diese Tabelle ist vor allem für Zweitverwertungen nützlich. Zum anderen gibt es von der Allianz deutscher Designer ("AGD") und vom Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. ("BFF") den Ansatz in Form von Nutzungsrechtefaktoren.
Jede Methode hat Vor- und Nachteile und ist letztlich auch immer nur eine Empfehlung, die an das jeweilige Unternehmen bzw an den Nutzen, den das Unternehmen aus der Nutzung des Bildes ziehen kann, angepasst werden muss. Viele Fotografen verlassen sich deshalb bei der Kalkulation der Nutzungsrechte auch eher auf ihr Bauchgefühl, denn auf starre Vorgaben.
Wichtig ist aber vor allem, schon bei der Kalkulation eines Auftrages das Thema nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Und auch wenn der Auftraggeber partout keine Nutzungsrechte zu zahlen gewillt ist, man den Auftrag aber dennoch machen möchte, sollte man zumindest einen Kompromiss suchen und nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, bei dem die Nutzung zeitlich und inhaltlich begrenzt ist. Dadurch kann man zumindest verhindern, dass ein Foto dann wider Erwarten dauerhaft genutzt wird, ohne dass man als Fotograf am Erfolg partizipiert.
Um genauer zu erheben, ob, wann und welche Nutzungsrechte von Fotografen im Jahr 2018 kalkuliert werden und wie einfach es ist, diese beim Auftraggeber durchzusetzen machen wir derzeit eine Umfrage. Herausfinden wollen wir auch, ob die gängigen Kalkulationsmodelle ausreichend sind. Bitte machen Sie unter diesem Link mit und teilen Ihre Erfahrungen als Fotograf: Ihre Meinung zu Nutzungsrechten 2018 - die kurze Umfrage
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