Unterwegs als Fotograf, zahlt die Kameraversicherung bei Trickdiebstahl?
Wenn man als Fotograf alleine unterwegs ist, trifft man immer wieder Menschen, die neugierig sind was man da so macht, die die Kamera sehen wollen, die Fragen stellen oder einfach nur zuschauen. Das ist oft nett, aber man sollte in solchen Momenten mehr als aufmerksam sein. Denn immer wenn die Technik teuer aussieht, zieht es unweigerlich Diebe an. Je mehr man sich alleine draußen bewegt und je professioneller und teurer das Equipment aussieht, umso häufiger kommt es auch zu Diebstählen.
Einige journalistisch arbeitende Fotografen bekleben deshalb einfach die Kamera mit Gaffer-Tape. Nach einigen Tagen sieht das so abgeschrubbelt und alt aus, dass sich niemand mehr für die Kamera interessiert.
Aber wie sieht es jetzt mit einem Trickdiebstahl aus wie in dem Video, zahlt da die Versicherung und falls ja, wie viel? Wir haben bei einem der erfahrensten Kameraversicherer für professionelle Berufsfotografen in Deutschland nachgefragt: Bei Andreas Matthiessen von kameraversicherung.de.
BF: Herr Matthiessen, in dem Video sieht man einen Trickdiebstahl durch mehrere Personen. Was hat der Fotograf falsch gemacht?
AM: Grundsätzlich sollte man natürlich immer die Kamera nur dann sichtbar zeigen, wenn man auch fotografiert. Kulturell gesehen ist es in einem fremden Land aber oft auch nicht leicht einzuschätzen, ob die Menschen nur freundlich interessiert sind oder einen mit anderen Absichten bedrängen. So schnell wie möglich das Weite suchen oder lautstark versuchen, eine Öffentlichkeit herzustellen, wenn es brenzlig wird, kann manchmal noch einen Schaden abwenden.
Aber einen richtigen Vorwurf kann man dem Fotografen auf Grundlage des Filmes wohl nicht machen.
BF: Als der Fotograf den Diebstahl bemerkt hat, hätte er da irgendwie handeln müssen?
AM: Nein, die Versicherung verlangt natürlich nicht, dass sich jmd in Gefahr bringt.
BF: Wie häufig im Jahr kommt es eigentlich zu so einem schnellen Trickdiebstahl, in den mehrere Diebe involviert sind? Man hat den Eindruck, dass der Fotograf keine Chance hatte. Bevor er gemerkt hat, was passiert ist, war es auch schon vorbei.
AM: Das passiert immer wieder, aber weit häufiger sind Einbruchdiebstähle.
BF: Macht es bei der Versicherung einen Unterschied, ob man Opfer eines Trickdiebstahles oder eines normalen Diebstahls geworden ist?
AM: Eine Versicherung unterteilt meist grob in Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl (ohne Einbruch), Trickdiebstahl (wie in diesem Fall), Beraubung und räuberische Erpressung. Da hier keine Bedrohung zu erkennen war, handelt es sich wohl um einen Trickdiebstahl. In den meisten aktuellen Policen gibt es keine Unterscheidung in diesen Punkten.
BF: Wie sieht es mit der Schadensregulierung in so einem Fall aus, wenn ich eine normale Kameraversicherung bei Ihnen habe, zahlt die das?
AM: Im Rahmen der Allgefahrendeckung der von uns angebotenen Versicherung wäre dieser Diebstahl - so wie ich ihn aus dem kurzen Video gesehen habe - gedeckt gewesen. Für eine abschließende Beurteilung ist das Video natürlich zu kurz.
BF: Muss ich immer den Selbstbehalt zahlen oder wie ist das geregelt bei einem Trickdiebstahl?
AM: Ob und wie hoch der Selbstbehalt ist, ist in jedem Vertrag separat geregelt. Da gibt es verschiedene Konstellationen, die man in dem abgeschlossenen Vertrag findet. Diese Bedingungen sind natürlich dann für alle Schäden gleich. Es gibt also keinen Sonderfall bei einem Trickdiebstahl.
BF: Welcher Versicherungsfall ist eigentlich der häufigste: Einbruch, Verlust oder Trickdiebstahl?
AM: Der häufigste Schaden ist definitiv Einbruchdiebstahl in Fotostudios und Autos. Bei Autos ist unter anderem zu beachten, dass es abgeschlossen sein muss und die Technik nicht grob fahrlässig sichtbar im Innenraum liegen darf. Grundsätzlich gilt unsere angebotene Kameraversicherung auch nachts und in Leihfahrzeugen.
BF: Wie sollte man sich als Fotograf verhalten, wenn man bestohlen wurde? Muss man immer erst zur Polizei und wann meldet man den Schadensfall bei der Kameraversicherung?
AM: Egal wo auf der Welt: Der erste Gang sollte die polizeiliche Anzeige sein. Die Angabe der entwendeten Geräte ist natürlich zwingend erforderlich. Am Besten gleich mit den Seriennummern. Die gehen dann oft gleich mit in die Fahndung und helfen, das Diebesgut zuordnen zu können. In den nächsten Tagen muss der Schaden dann bei uns gemeldet werden.
BF: Wie lange dauert die Regulierung, wenn der Schadensfall eingetreten ist?
AM: Wenn die Schadensanzeige und die polizeiliche Meldung bei uns eingegangen ist und keine Nachfragen bestehen, wird ein Schaden meist innerhalb von wenigen Tagen reguliert. Wichtig ist dabei auch ein Eigentumsnachweis der gestohlenen Gegenstände in Form von zum Beispiel der Rechnung.
BF: Welcher Wert wird dann eigentlich ersetzt? Der Neuwert oder der Restwert des Fotoequipments?
AM: Ersetzt wird eine Kamera im Neuwert gleicher Art und Güte. Das heißt, wenn ich eine Kamera vor einigen Jahren für 5000€ neu gekauft habe, bekomme ich nicht die 5000€ ersetzt, sondern den Wert, den die Kamera zum Zeitpunkt des Diebstahls neu kostet. Man bekommt also das Produkt ersetzt und nicht den ehemaligen Kaufpreis.
BF: Wie verhält es sich, wenn die gestohlenen Sachen von einem Kamerarent geliehen waren. Welche Versicherung gilt dann eigentlich?
AM: Meist sind die Leihobjekte über den Rent versichert. Welche Bedingungen da gelten und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, kann variieren. Da sollte man immer beim Verleiher vorher nachfragen. Sollte der Rent keine Versicherung haben und der Fotograf hat bei uns eine Kameraversicherung, bieten wir bei den aktuellen Neuverträgen im Rahmen der Vorsorgeversicherung einen kostenlosen Zusatzschutz, der in bestimmten Grenzen den Schaden reguliert.
BF: Was ist, wenn ich auf einem Fotojob bin und am nächsten Tag die Kamera oder das gestohlene Equipment wieder benötige?
AM: Die bei uns angebotene Kameraversicherung deckt solche Notfälle natürlich ab, so dass eine Produktion weitergehen kann. Der Fotograf kann sich das Equipment dann kurzfristig mieten.
BF: Macht eine Kameraversicherung für jeden Fotografen Sinn, oder gibt es bestimmte Einschränkungen?
AM: Sicherlich ist das Produkt für jeden Fotografen interessant, wenn sich der Wert seiner Technik im Rahmen eines Kleinwagens oder mehr bewegt und ein Verlust der Technik existenzbedrohende Auswirkungen hätte.
Einen Verdienstausfall zu erleiden, oder einen Diebstahl selbst bezahlen zu müssen, gerade wenn man bestohlen wurde, gehört sicherlich zu den unangenehemen und zudem auch unnötigen Erfahrungen.
BF: Vielen Dank fürs Gespräch
Mehr zu der Versicherung und über Andreas Matthiessen findet man auch auf folgender Seite kameraversicherung.de