Die Realität der Nutzungsrechte in der professionellen Fotografie
Wir haben gefragt und hunderte Fotografen haben geantwortet - wie werden Nutzungsrechte in der professionellen Berufsfotografie gehandhabt und spielen sie überhaupt noch ein Rolle im Alltag?
Wie wichtig sind Nutzungsrechte im Fotografen-Alltag im Jahr 2019?
Die gute Nachricht zuerst: Bei der Zweitverwertung sind sich die Fotografen so gut wie einig. Der Großteil berechnet Nutzungsrechte und am häufigsten wird bei der Kalkulation die mfm Tabelle genutzt, aber dazu später mehr.
Wie sieht es aber beim eigentlichen Shooting aus, wie häufig nutzen Fotografen die Möglichkeit, dem Kunden Nutzungsrechte zu berechnen, oder die Nutzung des Bildes zu begrenzen?
Interessant ist bei der Frage, ob Nutzungsrechte bei der Kalkulation eines Shootings derzeit überhaupt eine Rolle spielen, vor allem auch die Verteilung. Nutzungsrechte sind für Fotografen entweder sehr wichtig, oder gar nicht. Es gibt bei dieser Fragestellung scheinbar kein Mittelfeld. Sicherlich wird das dann aber auch immer noch vom Arbeitsbereich und den jeweiligen Auftraggebern abhängig sein. 26% gaben an, dass Nutzungsrechte in 0% Ihrer Shootingkalkulationen eine Rolle spielen, bei 31% spielen sie in 100% der Fälle eine Rolle.
Wir wollten im nächsten Schritt herausfinden, ob es unter den Fotografen, die Nutzungsrechte kalkulieren, eine gemeinsame Handhabung gibt. Es scheint aber, als würde jeder Fotograf die Kalkulation der Nutzungsrechte beim Shooting völlig unterschiedlich handhaben. Schauen wir uns die drei größten Gruppierungen im Umgang mit der Kalkulation nun einmal genauer an:
Pauschalangebot mit uneingeschränkter Nutzung
Hier wollten wir herausfinden, wie häufig ein Fotograf die Nutzungsrechte in das Gesamtangebot mit einschließt, also einen Pauschalpreis macht, mit dem die Nutzung der Bilder uneingeschränkt möglich ist.
Für 13% der Fotografen ist es völlig normal, alle Nutzungsrechte mit einem Pauschalpreis abzugeben. Sie gaben an, dies in 100% aller Angebote so zu handhaben. Bei 17% kommt dies im Gegenzug nie vor.
Pauschalangebot mit eingeschränkter Nutzung
Wie häufig schließt ein Fotograf die Nutzungsrechte in das Gesamtangebot mit ein, macht also einen Pauschalpreis, begrenzt aber die Nutzung zeitlich, räumlich oder inhaltlich?
Auch in diesem Fall ist die Verteilung der Antworten recht gleichmäßig. Die Option dem Kunden Pauschalpreise mit inkludierten, begrenzten Nutzungsrechten anzubieten, wird von einem Großteil der Fotografen mehr oder weniger häufig genutzt.
Angebot unterteilt in Nutzungsrechte und Fotografenhonorar
Wie häufig nennt ein Fotograf in der Kalkulation Optionen für Nutzungsrechte getrennt vom Shootinghonorar und verhandelt diese mit dem Kunden separat?
Auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Fotografen nutzen auch diese Option mehr oder weniger oft. Lediglich 21% nutzen sie nie, 19% so gut wie immer.
Ein einheitliches Bild unter den Fotografen ist somit nicht vorhanden. Das spiegelt sich auch in den Kommentaren wieder. Ein kleiner Auszug, wie unterschiedlich Fotografen die Berechnung von Nutzungsrechten beim Shooting handhaben:
"Nutzungsrechte berechne ich nur bei Archivbildmaterial"
"Neukunden erhalten ein Paket mit den uneingeschränkten Nutzungsrechten"
"Bei Neukunden werden Nutzungsrechte vereinbart. Bei Altkunden ist die Nutzung unbegrenzt, nur Weitergabe und Nutzung durch Dritte wird begrenzt."
"Ich berechne immer pauschal ein Drittel des Tagessatzes als ausschließliches Nutzungsrecht."
Holt ein Auftraggeber mehrere Kostenvoranschläge ein, werden sich diese fast immer auch in der Berechnung der Nutzungsrechte unterscheiden. Für beide Seiten ist dies verwirrend und aus Sicht eines Auftraggebers einfach oft nicht nachvollziehbar.
Wir wollten im nächsten Schritt wissen, wie die Fotografen, die Nutzungsrechte kalkulieren, deren Höhe festlegen.
Auf welcher Grundlage kalkulieren Fotografen die Nutzungsrechte bei einem Shooting?
So unterschiedlich wie Fotografen den Einsatz von Nutzungsrechten handhaben, stellt sich natürlich die Frage, auf welcher Grundlage die Kalkulation stattfindet. Hier haben wir zum einen nach der Kalkulation bei dem Shooting gefragt und zum anderen nach der Kalkulation bei einer Zweitverwertung des Bildmaterials.
Bei beiden Vorgängen spielt das Bauchgefühl eine wichtige Rolle. Also die Einschätzung dessen, was bei diesem Kunden möglich sein könnte unter Einbeziehung der Erfahrungen der Vergangenheit. Bei der Kalkulation der Nutzungsrechte beim Shooting spielt das Bauchgefühl sogar die wichtigste Rolle.
Um Nutzungsrechte beim Shooting festzulegen nutze ich:
Um Nutzungsrechte bei der Zweitverwertung festzulegen nutze ich:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nutzungsrechte in der Fotografie von Fotograf zu Fotograf völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Fotografen versuchen Neukunden mit dem Verzicht der Berechnung zu ködern, andere verzichten gerade bei Bestandskunden darauf.
Nicht wenige sind mit der Kalkulation überfordert und so ist es nicht verwunderlich, dass es derzeit eine Tendenz zu Pauschalpreisen gibt. Denn auf den ersten Blick scheint es sowohl für den Fotografen als auch den Auftraggeber schwierig zu sein, die Einhaltung der vergebenen Nutzungsrechte zu kontrollieren. Deshalb sich mit ihnen nicht auseinanderzusetzen, ist einfach, aber ob das dann auch langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist, ist vom jeweiligen Arbeitsbereich und den sonstigen Ertragsmöglichkeiten abhängig und sollte letztlich sehr gut überlegt sein.