Die Debatte um die Panoramafreiheit - viel Lärm um nichts?
Selten wurde öffentlich so intensiv über eine mögliche Änderung in einer Gesetzgebung gestritten, die auch Fotografen betreffen würde, wie in den letzten Tagen.
Allen voran mobilisierte Wikipedia Menschen, sich für die Panoramafreiheit in Deutschland einzusetzen. Nicht ohne Grund, zum einen wären zehntausende Bilder von Gebäuden bei einer Einschränkung betroffen, zum anderen gibt es derzeit in keine einheitlichen Umgang mit Bildern öffentlicher Gebäude und das macht auch wikipedia das Leben schwer.
Aber was bedeutet die Panoramafreiheit exakt?
Im Gesetz über das Urheberrecht von 1966 steht im § 59: “Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.”
Dieses Gesetz stärkt die Allgemeinheit und die Fotografen und schränkt im Gegenzug die Rechte der Architekten oder Künstler ein, die Kunstwerke im öffentlichen Raum schaffen.
In welchen Ländern gibt es die Panoramafreiheit?
Es gibt liberale Länder wie Deutschland, in denen die Panoramafreiheit für Gebäude und Kunstwerke gilt, Länder wie Italien und Frankreich, die keine Panoramafreiheit kennen und Länder wie Norwegen, bei denen die Panoramafreiheit nur für Bauwerke gilt. Island und einige andere Länder erlauben nur eine unkommerzielle Nutzung.
Welche Einschränkungen würden sich für Fotografen in Deutschland ergeben?
Hierzu sagt Tim Hoesmann, Rechtsanwalt und spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht:
“Im Augenblick wird kontrovers über die Panoramafreiheit diskutiert. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsausschuss des europäischen Parlamentes Änderungen im Urheberrecht erwägt. Ziel des Rechtsausschusses ist es, eine in Europa einheitliche Regelung zu schaffen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Jedoch sind für Berufsfotografen gravierende Änderungen angedacht, die insbesondere in der Panoramafreiheit einen starken Eingriff in ihre berufliche Freiheit bedeuten.
Ich habe als Rechtsanwalt für Medien- und Fotorecht viel mit Fragen der Panoramafreiheit und dem Urheberrecht bei Berufsfotografen zu tun und sehe in dem geplanten Änderungen folgendes Problem:
Die Panoramafreiheit gibt Ihnen als Fotograf das Recht alles fotografieren zu dürfen, was Sie im öffentlichen Raum sehen. Ohne die Panoramafreiheit ist es für den Berufsfotografen faktisch unmöglich, außerhalb seines eigenen Studios ohne Angst vor Abmahnungen fotografieren zu können.
Wenn - wie jetzt in der EU diskutiert - die Panoramafreiheit eingestellt werden würde, hätte ein Fotograf in Zukunft die Pflicht im 1. Schritt, die urheberrechtlich geschützten Gebäude auf seinem Foto zu identifizieren und dann in einem 2. Schritt vom Urheber eine Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung einholen. Der Urheber ist in dem Fall der Architekt oder sein Erbe, es sei denn der Architekt wäre seit über 70 Jahren tot. Sie werden zugeben, dass dies noch nicht einmal im Ansatz praktikabel erscheint.
Aus diesem Grund hat der Centralverband der Deutschen Berufsfotografen über seinen Partneranwalt auch einen offen Brief an die Europäische Union geschrieben, in dem er auf diese Folgen aufmerksam macht. Hoffen wir also, dass der Entschluss gegen die Neuregelung ausfällt."
Der Autor Rechtsanwalt Tim Hoesmann ist selbst Partneranwalt des Centralverbands der Deutschen Berufsfotografen. Gerne steht er Ihnen für Rückfragen zu Ihrer Verfügung.
Wie kam es eigentlich zu der Diskussion um die Panoramafreiheit?
Die Abgeordnete des Europaparlamentes, Julia Reda, hat sich in einem Initiativbericht an den Rechtsausschuss des Europaparlamentes gewandt und Vorschläge zu einer Urheberrechtsreform innerhalb der EU gemacht. Es gab über 500 Änderungsvorschläge und in dem die Panoramafreiheit betreffenden, konnte sich ein französischer Abgeordneter mit der derzeitigen restriktiven Regelung in Frankreich durchsetzen.
Wie bald kann eine Gesetzgebung kommen?
Die Vorschläge des “Reda Berichtes” münden in einem Beschluss des Rechtsausschusses, der dann im Plenum des Parlamentes behandelt wird. Das Plenum kann alle Vorschläge des Rechtsausschlusses ändern oder verwerfen. Selbst wenn das Parlament den Beschluss so übernehmen würde, hat dieser keine Gesetzeskraft.
Das Parlament würde die EU-Kommission dann bitten, Gesetzesinitiativen vorzulegen. Und auch an diesem Punkt des Prozesses kann die Kommission wieder andere Vorschläge einbringen und Punkte ändern.
Bevor es wirklich eine Änderung in der Panoramafreiheit geben könnte, müsste die EU-Kommission sich dann mit einer neuen Regelung an Parlament und Ministerrat wenden.
Erfolgt eine Einigung, müssten dann noch in vielen Ländern die bestehenden Urheberrechts-Richtlinien geändert werden und im Anschluss noch von den einzelnen EU-Ländern die nationalen Gesetze.
Wenn also am 9. Juli das Parlament den abschließenden Inhalt des Berichtes beschließt, sind wir von einem Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt.
Welche Auswirkungen hätte die Einschränkung der Panoramafreiheit letztlich in der Praxis der Berufsfotografen in Deutschland?
Theoretisch wäre dies eine starke Einschränkung für professionelle Fotografen, die zu weiteren Unsicherheiten im Alltag führen würde und überhaupt nicht zu begrüßen wäre. Nimmt man allerdings Frankreich und Italien als praktisches Beispiel, sieht man, dass dort die Fotografen auch ohne Panoramafreiheit arbeiten und leben können.