Der BVPA lädt zur PICnight 2013 in Frankfurt
Was ist beim Fotografieren und Veröffentlichen von Kunstgegenständen wie Gemälden, Skulpturen und Installationen zu beachten und wer hält die Rechte an Kunstwerken verstorbener Künstler?
Wenn es um die digitale Reproduktion und Veröffentlichung von Kunstgegenständen geht, wird es rechtlich heikel und unübersichtlich: Urheberrecht, Nutzungsrecht,Schutzfrist, Gemeinfreiheit, Recht an Reprofotos, Werke im öffentlichen Raum, VG Bild-Kunst,... .
Bei der PICnight Frankfurt am 31. Oktober schafft der BVPA Klarheit. Rechtsanwalt Götz Schneider-Rothhaar von der Kanzlei FUHRMANN WALLENFELS steht an diesem Abend als Referent und Experte zum Thema bereit. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht arbeitet seit 1994 ausschließlich in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts in der Unterhaltungs- und Vermarktungsbranche. Er vertritt seitdem national wie international Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit den Themen Musik, Film, TV, Internet, Werbung, Fotografie und Design.
In der Melobar, im idyllischen Hof der ehemaligen Hausener Brotfabrik, erwartet die Teilnehmer ein interessanter Impulsvortrag mit anschließendem Networking bei einem Fingerfood-Buffet.
Der Eintritt zur PICnight kostet für Mitglieder des BVPA 45,00 EURO, für Nicht-Mitglieder 59,00 EURO inkl. MWSt. und beinhaltet den Vortrag sowie ein Buffet mit zwei Freigetränken (inkl. Wein und Bier).
Anmeldung zur PICnight sind unter info@bvpa.org möglich.
Die PICnight findet statt am 31.10.2013 von
19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr in der
Melobar, Bachmannstr 2-4, 60488 Frankfurt am Main.
Mehr zum BVPA findet man unter BVPA.org